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Pflichten von Ausstellende mit Lebensmitteln im Angebot

Folgende Punkte sind bei der Einfuhr und der Präsentation sowie dem Angebot / Verkauf von Lebensmitteln auf der Westgenuss Messe zu beachten:

  1. Alle Lebenmittel sind von den Ausstellenden der Westgenuss Messe anzumelden
  2. Die Anmeldung und alle Kennzeichnungen sind in deutscher Sprache erforderlich
  3. Die zuständige Behörde für Lebensmittelüberwachung (siehe unten) kontrolliert vor Ort an allen Messetagen

Die folgenden Unterlagen sind in deutscher Sprache zwingend mit der Standbuchung an die Messeorgansation zu übermitteln und bei Zusage am Stand vorzuhalten:

  1. Gewerbeschein / Handelsregisterausweis, ausländischen Equivalent
  2. falls erforderlich Reisegewerbeschein
  3. Wo zutreffend, für Ausstellende aus Belgien und den Niederlanden die NVWA-Registrierung(NL) oder die FASNK-Registrierung/Genehmigung/Zulassung (BE)
  4. gültger IfSG-Nachweis / Hygieneschulung oder ausländisches Equivalent
  5. Kopie der Liste der angemeldeten Produkte
  6. schriftliche Allergenkennzechnungen
  7. bei offener Ware Zusatzstoffkennzeichnungen
  8. Nachweise zu Kühl- und Temperaturkontrollen, bei kühlpflichtigen Waren
  9. Hygienekonzept
  10. Für den Ausschank von Spirituosen und Alkoholika am Stand ist zudem eine Gestatung erforderlich. Dies ist nach Bestätigung der Standbuchung zu beantragen und den Messeveranstaltern spätestens 4 Wochen vor Messebeginn zur Prüfung vorzulegen. Außerdem ist die Gestattung im Original an allen Messetagen am Stand vorzuhalten.

Idealer Weise halten Sie alle geforderten Unterlagen gesammelt in einer Mappe am Stand für Kontrollen bereit.

Außerdem sollte die Mappe folgende Unterlagen in deutscher Sprache im Messezeitraum beinhalten:

  1. Ausstellerbestätigung mit Standnummer
  2. Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer
  3. Ausweisdokumente der am Stand tätigen Personen
  4. Für deutsche Ausstellende: Nachweise der Anmeldung der Beschäftigung bei nichtselbstständigen Mitarbeitenden

Bei Fragen zum Thema Lebensmittel und Hygiene wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde in Mönchengladbach:

Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich 39
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach

Sprechzeiten: Mo bis Fr: 8.30 - 12.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Telefon: 02161 - 25 2831

E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de

Pflichten von Ausstellende mit Lebensmitteln im Angebot

Wichtige zu beachtende Punkte!

Folgende Punkte sind bei der Einfuhr und der Präsentation sowie dem Angebot / Verkauf von Lebensmitteln auf der Westgenuss Messe zu beachten:

  • Alle Lebenmittel sind von den Ausstellenden der Westgenuss Messe anzumelden
  • Die Lebensmittelanmeldung und alle Kennzeichnungen sind in deutscher Sprache erforderlich
  • Die zuständige Behörde für Lebensmittelüberwachung kontrolliert vor Ort an allen Messetagen

Ausschank von alkoholischen Getränken am Stand

Für den Ausschank von Spirituosen und Alkoholika am Stand ist zudem eine Gestatung erforderlich. Dies gilt auch für ausländische Ausstellende!

Die Gestattung ist nach Bestätigung der Standbuchung zu beantragen und den Messeveranstaltern spätestens 4 Wochen vor Messebeginn zur Prüfung vorzulegen.

Außerdem ist die Gestattung im Original an allen Messetagen am Stand vorzuhalten.

Ein Ausschank von alkoholischen Getränken ohne Gestattung wird von der Behörde und den Messeveranstaltenden sanktioniert!

 

Zuständige lokale Behörde:

Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de

https://service.moenchengladbach.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1648/show

 

Download Gestattungsantrag für Ausstellende mit Ausschank von alkoholischen Getränken

Am Stand vorzuhaltende Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind in deutscher Sprache zwingend mit der Standbuchung an die Messeorgansation zu übermitteln und bei Zusage am Stand vorzuhalten:

  • Gewerbeschein / Handelsregisterausweis, ausländischen Equivalent
  • falls erforderlich Reisegewerbeschein
  • Wo zutreffend, für Ausstellende aus Belgien die FASNK-Registrierung/Genehmigung/Zulassung
  • Wo zutreffend für Ausstellende aus den Niederlanden die NVWA-Registrierung
  • gültger IfSG-Nachweis / Hygieneschulung oder ausländisches Equivalent
  • Kopie der Liste der angemeldeten Produkte
  • schriftliche Allergenkennzechnungen
  • bei offener Ware Zusatzstoffkennzeichnungen
  • Nachweise zu Kühl- und Temperaturkontrollen, bei kühlpflichtigen Waren
  • Hygienekonzept

Sonstige erforderliche Unterlagen

  • Ausstellerbestätigung mit Standnummer
  • Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer
  • Ausweisdokumente der am Stand tätigen Personen
  • Für deutsche Ausstellende: Nachweise der Anmeldung der Beschäftigung bei nichtselbstständigen Mitarbeitenden

Lebensmittelmeldung für die Westgenuss Messe 2026

Geschäftsführung

Art des Unternehmens und der Tätigkeit

Betriebsart*

Anzumeldende Produkte aus dem Lebensmittelbereich

Die Anmeldung von Produkten aus dem Lebensmittelbereich ist für die Ausstellenden verpflichtend.
Die Daten müssen vier Wochen vor Messebeginn den Messeveranstaltenden vorliegen und werden den lokalen Kontrollbehörden übermittelt.
Diese führt tägliche Kontrollen auf der Messe durch.
Zuwiederhandlungen können sanktioniert und mit Strafen belegt werden.

Geben Sie jedes Produkt einzeln an. Je Zeile ein Produkt.

Mit Bestätigung der Datenschutzerklärung bestätigen Sie zudem, den folgenden Hinweis gelesen und ihm zugestimmt zu haben:

Die mit diesem Formulars erhobenen Angaben und Daten werden zur Registrierung der Einfuhr sowie zur Anmeldung von Lebensmitteln im Zusammenhang mit der WESTGENUSS Messe 2026 verwendet. Ihre Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Organisation der Veranstaltung. Soweit dies erforderlich ist, dürfen die Daten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher Kontroll- und Überwachungspflichten. Vor Ort können anlassbezogene Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen geltende Vorschriften behalten sich die Veranstalter sowie die zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen und Sanktionen vor.

Mit dem Absenden dieses Formulars bestätige ich, dass die von mir gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass unvollständige oder unzutreffende Angaben rechtliche Folgen haben können. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

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