Pflichten von Ausstellende mit Lebensmitteln im Angebot
Folgende Punkte sind bei der Einfuhr und der Präsentation sowie dem Angebot / Verkauf von Lebensmitteln auf der Westgenuss Messe zu beachten:
- Alle Lebenmittel sind von den Ausstellenden der Westgenuss Messe anzumelden
- Die Anmeldung und alle Kennzeichnungen sind in deutscher Sprache erforderlich
- Die zuständige Behörde für Lebensmittelüberwachung (siehe unten) kontrolliert vor Ort an allen Messetagen
Die folgenden Unterlagen sind in deutscher Sprache zwingend mit der Standbuchung an die Messeorgansation zu übermitteln und bei Zusage am Stand vorzuhalten:
- Gewerbeschein / Handelsregisterausweis, ausländischen Equivalent
- falls erforderlich Reisegewerbeschein
- Wo zutreffend, für Ausstellende aus Belgien und den Niederlanden die NVWA-Registrierung(NL) oder die FASNK-Registrierung/Genehmigung/Zulassung (BE)
- gültger IfSG-Nachweis / Hygieneschulung oder ausländisches Equivalent
- Kopie der Liste der angemeldeten Produkte
- schriftliche Allergenkennzechnungen
- bei offener Ware Zusatzstoffkennzeichnungen
- Nachweise zu Kühl- und Temperaturkontrollen, bei kühlpflichtigen Waren
- Hygienekonzept
- Für den Ausschank von Spirituosen und Alkoholika am Stand ist zudem eine Gestatung erforderlich. Dies ist nach Bestätigung der Standbuchung zu beantragen und den Messeveranstaltern spätestens 4 Wochen vor Messebeginn zur Prüfung vorzulegen. Außerdem ist die Gestattung im Original an allen Messetagen am Stand vorzuhalten.
Idealer Weise halten Sie alle geforderten Unterlagen gesammelt in einer Mappe am Stand für Kontrollen bereit.
Außerdem sollte die Mappe folgende Unterlagen in deutscher Sprache im Messezeitraum beinhalten:
- Ausstellerbestätigung mit Standnummer
- Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer
- Ausweisdokumente der am Stand tätigen Personen
- Für deutsche Ausstellende: Nachweise der Anmeldung der Beschäftigung bei nichtselbstständigen Mitarbeitenden
Bei Fragen zum Thema Lebensmittel und Hygiene wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde in Mönchengladbach:
Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich 39
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
Sprechzeiten: Mo bis Fr: 8.30 - 12.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Telefon: 02161 - 25 2831
Pflichten von Ausstellende mit Lebensmitteln im Angebot
Wichtige zu beachtende Punkte!
Folgende Punkte sind bei der Einfuhr und der Präsentation sowie dem Angebot / Verkauf von Lebensmitteln auf der Westgenuss Messe zu beachten:
- Alle Lebenmittel sind von den Ausstellenden der Westgenuss Messe anzumelden
- Die Lebensmittelanmeldung und alle Kennzeichnungen sind in deutscher Sprache erforderlich
- Die zuständige Behörde für Lebensmittelüberwachung kontrolliert vor Ort an allen Messetagen
Ausschank von alkoholischen Getränken am Stand
Für den Ausschank von Spirituosen und Alkoholika am Stand ist zudem eine Gestatung erforderlich. Dies gilt auch für ausländische Ausstellende!
Die Gestattung ist nach Bestätigung der Standbuchung zu beantragen und den Messeveranstaltern spätestens 4 Wochen vor Messebeginn zur Prüfung vorzulegen.
Außerdem ist die Gestattung im Original an allen Messetagen am Stand vorzuhalten.
Ein Ausschank von alkoholischen Getränken ohne Gestattung wird von der Behörde und den Messeveranstaltenden sanktioniert!
Zuständige lokale Behörde:
Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
https://service.moenchengladbach.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1648/show
Download Gestattungsantrag für Ausstellende mit Ausschank von alkoholischen Getränken
Am Stand vorzuhaltende Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind in deutscher Sprache zwingend mit der Standbuchung an die Messeorgansation zu übermitteln und bei Zusage am Stand vorzuhalten:
- Gewerbeschein / Handelsregisterausweis, ausländischen Equivalent
- falls erforderlich Reisegewerbeschein
- Wo zutreffend, für Ausstellende aus Belgien die FASNK-Registrierung/Genehmigung/Zulassung
- Wo zutreffend für Ausstellende aus den Niederlanden die NVWA-Registrierung
- gültger IfSG-Nachweis / Hygieneschulung oder ausländisches Equivalent
- Kopie der Liste der angemeldeten Produkte
- schriftliche Allergenkennzechnungen
- bei offener Ware Zusatzstoffkennzeichnungen
- Nachweise zu Kühl- und Temperaturkontrollen, bei kühlpflichtigen Waren
- Hygienekonzept
Sonstige erforderliche Unterlagen
- Ausstellerbestätigung mit Standnummer
- Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer
- Ausweisdokumente der am Stand tätigen Personen
- Für deutsche Ausstellende: Nachweise der Anmeldung der Beschäftigung bei nichtselbstständigen Mitarbeitenden